PREISE
De Antonio Yachts D32
JUNI UND SEPTEMBER
HALBER TAG 4h 960€
(10:00-14:00)
(16:00-20:00)
1 TAG 1.200€
JULI UND AUGUST
HALBER TAG 4h 1.120€
(10:00-14:00)
(16:00-20:00)
1 TAG 1.400€
1. Oktober bis 31. Dezember 2025
HALBER TAG 4h 760€
(10:00-14:00)
(16:00-20:00)
1 TAG 950€
INKLUSIVE MEHRWERTSTEUER
EXTRAS
Inklusive:
– Erfrischungsgetränke
– Handtücher
Nicht inbegriffen:
– Kapitän (erforderlich) 250 €/Tag
– Treibstoff
– Paddle-Board
– Anlegestellen oder Bojen
MIETBEDINGUNGEN
RESERVIERUNGSBEDINGUNGEN
1. AUFSCHLIESSENDE BEDINGUNG.
Die Gültigkeit dieses Vertrags unterliegt als aufschiebende Bedingung der Zahlung des in den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Reservierungsbetrags durch den Mieter. Reservierungen werden daher erst wirksam, wenn die angegebene Zahlung eingegangen ist.
2. ZAHLUNG.
A. Reservierungen werden wirksam, sobald der vereinbarte Prozentsatz des Gesamtmietpreises beim Vermieter eingegangen ist. Falls dies nicht bereits geschehen ist, ist die Reservierung unbedingt bei Vertragsabschluss zu bezahlen.
B. Der Restbetrag des Mietpreises muss spätestens in den Tagen vor der Abreise bezahlt werden. Andernfalls wird der Vertrag gekündigt und der Vermieter erhält den bereits gezahlten Reservierungsbetrag als Entschädigung.
C. Als Zahlungsmittel werden ausschließlich Bargeld, bestätigte Bankschecks, Banküberweisungen und Visa/Mastercard akzeptiert, wie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieses Vertrags beschrieben.
3. KAUTION.
Am Tag der Einschiffung hinterlegt der Mieter die in den Besonderen Bedingungen angegebene Kaution beim Vermieter. Diese Kaution dient zur Deckung von Stornierungen, Pannen, Schäden, Diebstahl, verspäteter Rückgabe des Bootes, Inventar- und Ausrüstungsabweichungen, Entschädigungen, Missbrauch, Fahrlässigkeit sowie Strafen jeglicher Art, die in diesem Vertrag vereinbart wurden oder sich aus dessen Einhaltung ergeben können. Dies gilt unbeschadet etwaiger rechtlicher Schritte zur Geltendmachung von Beträgen, die die Kaution übersteigen.
Sobald das Boot innerhalb der vereinbarten Frist zurückgegeben wurde, die Rückgabe vertragsgemäß erfolgt ist und der Mieter alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag erfüllt hat, wird die Kaution bei der Rückgabe zurückerstattet. Bei Unstimmigkeiten zwischen den Parteien hinsichtlich der Bedingungen für die Rückgabe des Bootes und der inventarisierten Gegenstände wird die Kaution nach Beilegung des Streits zurückerstattet.
4.- VERSICHERUNG.
Für das vertragsgegenständliche Boot besteht eine Versicherungspolice, die beim Vermieter eingesehen werden kann. Der Mieter erklärt, Inhalt und Umfang der Police zu kennen und verpflichtet sich, alle notwendigen Maßnahmen zur Erfüllung der darin enthaltenen Verpflichtungen zu ergreifen. Er trägt gegebenenfalls die alleinige Verantwortung für die Folgen der Nichterfüllung dieser Verpflichtungen.
5. DAUER.
Die in den Besonderen Bedingungen dieses Vertrags festgelegte Mietdauer kann ohne vorherige Zustimmung des Vermieters nicht geändert werden.
6. STORNIERUNGEN UND KÜNDIGUNGEN.
Der Mieter kann innerhalb von zehn Wochen nach dem geplanten Liefertermin des Schiffes einseitig vom Vertrag zurücktreten, ohne dass ihm eine Entschädigungspflicht entsteht, und hat Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Beträge. Wenn der Mieter die Entscheidung innerhalb von zehn Wochen vor dem Datum der Übergabe des Schiffes trifft, behält der Vermieter 10 % der vom Mieter erhaltenen Beträge ein. Wenn der Mieter bis zu 8 Wochen vor dem Datum storniert, behält der Vermieter 25 % der vom Mieter erhaltenen Beträge ein. Wenn der Mieter bis zu 4 Wochen vor dem Datum storniert, behält der Vermieter 50 % der vom Mieter erhaltenen Beträge ein. Wenn der Mieter bis zu 2 Wochen vor dem Datum storniert, behält der Vermieter 80 % der vom Mieter erhaltenen Beträge ein. Wenn der Mieter weniger als 2 Wochen vor dem Datum storniert, behält der Vermieter 100 % der vom Mieter erhaltenen Beträge als Schaden, der durch die besagte Stornierung entstanden ist.
7. INVENTAR.
Vor der Übergabe des Schiffes und während der Geschäftszeiten führen beide Parteien den Check-in und die entsprechende Inventarisierung durch. Nach Abschluss wird das entsprechende Akkreditierungs- und Konformitätsdokument unterzeichnet. Der Mieter darf den Check-in oder die Unterzeichnung des erforderlichen Dokuments nicht verweigern, auch nicht nach entsprechender Mahnung. Ein Check-in innerhalb der vertraglich festgelegten Frist verlängert die Frist nicht um die gleiche Dauer des Check-ins.
8. RÜCKGABE DES SCHIFFES.
Das Schiff muss zu dem in den besonderen Bedingungen dieses Vertrags festgelegten Zeitpunkt und Ort zurückgegeben werden. Bei Rückgabe checken die Parteien aus, und am Ende des Check-outs wird das entsprechende Akkreditierungs- und Konformitätsdokument ausgestellt.
Gibt der Mieter das gemietete Schiff nicht zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort zurück, hat er dem Vermieter als Schadensersatz einen Betrag in Höhe des doppelten Tagesmietpreises für jeden Tag der Verspätung zu zahlen, es sei denn, die Verspätung der Rückgabe ist auf ein durch die Schiffsversicherung abgedecktes Risiko oder eine Gefahr zurückzuführen. In jedem Fall verpflichtet sich der Mieter, den Vermieter unverzüglich zu informieren, damit die Umstände überprüft und das Schiff zurückgeholt werden kann. Der Mieter verpflichtet sich, sich innerhalb der letzten 24 Stunden der Mietzeit mit dem gemieteten Schiff in einem Umkreis von 30 Seemeilen um den Lieferhafen aufzuhalten und dem Vermieter seinen Standort per UKW-Funk oder Telefon mitzuteilen.
Sind seit der geplanten Rückgabezeit 24 Stunden vergangen und wurde keine Rückkehr durchgeführt und liegen keine Nachrichten vom Mieter, der Besatzung oder dem Schiff vor, leitet der Vermieter eine Suche ein und benachrichtigt die zuständigen Seebehörden. Alle entstehenden Kosten trägt der Mieter.
Das Boot muss in demselben Betriebszustand, mit derselben Ausrüstung und demselben Inventar zurückgegeben werden, wie es zu Beginn der Mietzeit übergeben wurde.
Sollten nach der Rückgabe Schäden oder Brüche an der Ausrüstung oder am Betrieb des Bootes oder der Verlust von Inventargegenständen und Ausrüstung festgestellt werden, trägt der Mieter die Kosten für Reparaturen und Ersatz. Dieser Betrag wird im Falle von Gegenständen anhand der vom Vermieter in seinen Buchhaltungsunterlagen ermittelten Werte ermittelt, die dem Mieter zu diesem Zweck vorgelegt werden, und im Falle von Reparaturen anhand eines Kostenvoranschlags eines spezialisierten Unternehmens.
Alle durch Schäden verursachten Schäden oder Verluste, sofern sie nicht durch die Bootsversicherung gedeckt sind, trägt der Mieter.
9.- UNMÖGLICHKEIT DER BOOTSÜBERGABE DURCH DEN VERMIETER.
Sollte die Übergabe des gemieteten Bootes aufgrund von Pannen oder aus anderen Gründen, die außerhalb der Kontrolle des Vermieters liegen und vor Mietbeginn eintreten, nicht möglich sein, wird ein Boot gleicher oder ähnlicher Eigenschaften zur Verfügung gestellt. Ist dies nicht möglich, wird nach Wahl des Mieters ein Boot einer niedrigeren Kategorie (mit entsprechender Rückerstattung der anteiligen Differenz zum Mietpreis) oder der bis dahin gezahlte volle Mietpreis zurückerstattet.
10.- BOOTSAUSFÄLLE WÄHREND DER VERTRAGSDAUER
Sollte die Nutzung des gemieteten Bootes aufgrund einer Panne während der Mietzeit oder aus anderen, nicht vom Mieter zu vertretenden Gründen nicht mehr möglich sein, erstattet der Vermieter den anteiligen Betrag für die Tage, an denen das Boot nicht genutzt wurde, oder stellt nach Wahl des Mieters, sofern möglich, ein Boot vergleichbarer Eigenschaften zur Verfügung. Der Mieter hat keinen Anspruch auf eine Verlängerung der Mietzeit.
Der Mieter darf keine Reparaturen in Auftrag geben, ohne den Schaden zuvor dem Vermieter zu melden, der seine Zustimmung dazu einholen muss. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter.
Schäden, die durch Fahrlässigkeit, Inkompetenz oder unsachgemäße Nutzung des Bootes durch den Mieter entstehen, sind vollständig vom Mieter zu tragen. Der Vermieter kündigt diesen Vertrag und behält sich das Recht vor, den durch den Schaden entstandenen Schaden geltend zu machen. In diesen Fällen finden die Bestimmungen des ersten Absatzes dieser Bedingungen keine Anwendung.
11. BESCHLAGNAHME UND BESCHLAGNAHME.
Fahrlässigkeit oder unsachgemäße Nutzung des Bootes unter Verstoß gegen geltendes Recht durch den Mieter berechtigen zur sofortigen Kündigung des Vertrags. Bis dahin gezahlte Beträge verbleiben beim Vermieter, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung besteht. Im Falle eines Verstoßes des Mieters gegen Zoll- oder andere Verwaltungsvorschriften haftet der Mieter für alle anfallenden Bußgelder, Strafen oder Haftungen sowie deren Folgen. Im Falle einer Beschlagnahme des Bootes zahlt der Mieter dem Vermieter als Schadensersatz einen Betrag in Höhe des doppelten Tagesmietpreises für jeden Tag bis zur Rückgabe und Übergabe des Bootes. Im Falle einer Beschlagnahme hat der Kunde den vollen Wert des Bootes innerhalb von acht Tagen zu zahlen. In beiden Fällen verliert der Mieter die gezahlten Beträge zugunsten des Vermieters.
12.- KOSTEN.
Alle Kosten für Proviant, Treibstoff, Schmiermittel, Gas, Eis, Liegeplätze in Häfen und Marinas sowie generell die Material- und Instandhaltungskosten des Bootes während der Mietzeit gehen ausschließlich zu Lasten des Mieters und sind nicht im Mietpreis enthalten. Der Mieter trägt auch die Kosten für die Nutzung des Liegeplatzes am Dock des Vermieters, mit Ausnahme des ersten und letzten Miettages.
13.- ZERTIFIZIERUNG.
Falls die Miete ohne Besatzung vereinbart wird, muss der Mieter einen Monat vor dem geplanten Übergabetermin des Bootes eine Kopie des Titels oder der Genehmigung sowie den Personalausweis oder Reisepass der Person vorlegen, die die Aufgaben des Kapitäns übernimmt, um die Genehmigung des Titels durch die zuständige Behörde zu erhalten. Sollten die vorgelegten Unterlagen nicht für den Betrieb des Schiffes geeignet sein oder die erforderliche technische Kompetenz nicht ausreichend nachgewiesen werden, wird der Vertrag automatisch aufgelöst, wobei die bis dahin gezahlten Beträge als Schadensersatz beim Vermieter verbleiben.
14. NAVIGATIONSGEBIET
Das Navigationsgebiet richtet sich nach den besonderen Bedingungen dieses Vertrags und ist auf die durch das vorgelegte Schiffsführerzertifikat gewährten Befugnisse beschränkt. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung führt zur automatischen Kündigung des Vertrags mit Verlust aller hierfür gezahlten Beträge, ungeachtet der Zahlung etwaiger Kosten und Verbindlichkeiten, die sich aus einem solchen Missbrauch ergeben können.
15. NUTZUNGSBEDINGUNGEN
Der Mieter haftet für alle Handlungen der auf der Passagierliste aufgeführten Personen, die unter keinen Umständen die maximale Kapazität des Schiffes überschreiten dürfen.
Die Nutzung des Schiffes zum Transport von Gütern, anderen als den im vorherigen Punkt genannten Passagieren sowie zum Laden von Waffen, Tieren, Betäubungsmitteln oder anderen giftigen oder gefährlichen Stoffen ist strengstens untersagt.
Der Mieter verpflichtet sich, das Schiff ausschließlich für touristische oder Freizeitcharterfahrten zu nutzen. Daher darf es unter keinen Umständen für kommerzielle Zwecke, professionelle Fischerei, Transport, Sportwettkämpfe oder andere Aktivitäten genutzt werden, die mit dem beabsichtigten Zweck des Schiffes unvereinbar sind. Der Mieter ist während der Mietdauer alleiniger Verantwortlicher für das Wasserfahrzeug und wird dieses verantwortungsvoll nutzen, die Vorschriften der zuständigen Behörden einhalten und ausschließlich für die Folgen einer Nichteinhaltung dieser Vorschriften verantwortlich sein.
16. UNTERVERGABE.
Die Untervermietung oder Übertragung des Schiffes durch den Mieter ist strengstens untersagt.
17. PERSÖNLICHES EIGENTUM DER PASSAGIERE WÄHREND DER VERTRAGSDAUER.
Der Vermieter haftet nicht für Schäden oder Verluste am persönlichen Eigentum der Passagiere während der Mietzeit.
18. UNFÄLLE.
Der Mieter verpflichtet sich, jeden Vorfall unverzüglich dem Vermieter zu melden und alle damit verbundenen Briefe, Ladungen oder Benachrichtigungen unverzüglich weiterzuleiten. Er ist verpflichtet, den Vermieter und die Versicherung bei der Untersuchung und Abwehr von Ansprüchen oder Klagen uneingeschränkt zu unterstützen.
Bei einem Unfall oder Vorfall ist der Mieter verpflichtet, folgende Maßnahmen zu ergreifen:
a) Die Haftung für den Vorfall nicht anzuerkennen oder im Voraus zu beurteilen, mit Ausnahme der „Freundlichen Unfallerklärung“.
b) Vollständige Informationen der Gegenpartei einzuholen, die „Freundliche Unfallerklärung“ bzw. den „Schadensbericht“ zu erstellen und Zeugen zu beschaffen. Diese Informationen sind zusammen mit den Unfalldetails umgehend an den Vermieter weiterzuleiten und im Falle eines schweren Unfalls telefonisch zu benachrichtigen.
c) Die Behörden sind unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die Gegenpartei ein Verschulden trifft.
d) Das Schiff nicht zu verlassen, ohne geeignete Maßnahmen zu seinem Schutz und seiner Sicherung zu treffen.
Bei Nichtbeachtung einer dieser Maßnahmen durch den Mieter kann der Vermieter gegebenenfalls Schadensersatz wegen Fahrlässigkeit vom Mieter verlangen.
19. Diebstahl.
Im Falle eines Diebstahls des Bootes ist der Mieter verpflichtet, den Vorfall bei der zuständigen Behörde zu melden und dem Vermieter zu übergeben.
20. Datenschutz.
Die in diesem Vertrag enthaltenen personenbezogenen Daten sind gemäß dem Organgesetz 15/1999 vom 13. Dezember zum Schutz personenbezogener Daten geschützt. Diese Daten dürfen ausschließlich für Inkassounternehmen und für Werbekampagnen des Vermieters verarbeitet und weitergegeben werden.
21. REKLAMATIONEN.
Alle Reklamationen des Mieters müssen bei Rückgabe des Bootes nach Vertragsende schriftlich eingereicht werden. Ist eine schriftliche Reklamation zu diesem Zeitpunkt nicht möglich, muss der Mieter den Mieter mündlich informieren und hat eine Frist von fünfzehn Tagen, um die Reklamation schriftlich einzureichen.
22. GERICHTSSTAND.
Für die Beilegung von Streitigkeiten aus diesem Vertrag unterwerfen sich die Parteien den Verwaltungsbehörden und Gerichten von Palma de Mallorca. Ihr Verhältnis unterliegt spanischem Recht.
STORNIERUNGSBEDINGUNGEN
Bis zu 72 Stunden vor der Aktivität: Eine Stornierung gilt als vorzeitig und führt zu einer 100%igen Rückerstattung des gezahlten Betrags sowie einer Terminänderung.
Zwischen 24 und 72 Stunden vor der Aktivität: Eine Stornierung gilt als verspätet und führt zu einer 80%igen Rückerstattung des gezahlten Betrags sowie einer kostenlosen Terminänderung.
Bis zu 24 Stunden vor der Aktivität: Eine Stornierung gilt als verspätet und führt nicht zu einer Rückerstattung.
Nichterscheinen: Keine Rückerstattung.
* Maximal 10 Personen (9 Personen + 1 Skipper)
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